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   OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 9 U 140/00   

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https://dejure.org/2001,12756
OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 9 U 140/00 (https://dejure.org/2001,12756)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2001 - 9 U 140/00 (https://dejure.org/2001,12756)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2001 - 9 U 140/00 (https://dejure.org/2001,12756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft; Annahme von Zahlungen; Haftung eines Notars; Amtspflichtverletzung; Schadensersatz; Notar

  • Judicialis

    BNotO § 24 Abs. 2 S. 2; ; BNotO § ... 24 Abs. 1; ; BNotO § 14 Abs. 2; ; BNotO § 23; ; BNotO § 24 Abs. 2. S. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2; ; BeurkG § 54 a Abs. 2 Ziff. 1; ; BeurkG § 54 a Abs. 3; ; BeurkG § 54 d; ; AktG § 185 Abs. 2 in V. m. Abs. 1 Ziff. 4; ; AktG § 188; ; AktG § 188 Abs. 3; ; BGB § 812; ; BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 255; ; ZPO § 149; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung - Annahme von Zahlungen für AG-Kapitalerhöhung)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 182/95

    Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 9 U 140/00
    Derartige Zweifel bestehen nicht, wenn nach den objektiven Umständen, insbesondere nach der Art der Tätigkeit, eine Aufgabe zu erfüllen ist, die in den Bereich notarieller Amtstätigkeit fällt (BGH NJW 1997, 661, 662).
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZR 65/89

    Zurückbehaltungsrecht des Schadensersatzpflichtigen im Hinblick auf abzutretende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 9 U 140/00
    Durch die Weiterleitung des Geldes an die AG hat der Kläger seinen Anspruch gegen den Beklagten, die eingezahlten Beträge zurückzuerhalten, verloren, der Rückzahlungsanspruch hat sich in einen Schadensersatzanspruch verwandelt (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1990, 407).
  • BGH, 22.11.1977 - VI ZR 176/76

    Treugeber - Notar - Treuhandgeschäfte - Notarpflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 9 U 140/00
    Mit der Auszahlung des Betrags an die AG ist dem Kläger der geltend gemachte Schaden entstanden (BGH DNotZ 1978, 373 ff).
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